Am Dienstag, 4. April 2023 präsentieren die auserwählten Zuger Jungunternehmen während maximal fünf Minuten ihr Unternehmen dem Publikum und einer Expertenrunde. Mehr Zeit bleibt den Jungunternehmern nicht, um die Zuschauer für das eigene Unternehmen zu begeistern und sich das Votum des Publikums zu sichern. Zudem ist eine Expertenrunde vertreten, die den Jungunternehmen auf den Zahn fühlt. Der seit 2005 jährlich verliehene Zuger Jungunternehmer Preis ist ein reiner Publikumspreis.
Der abwechslungsreiche Abend wird mit einem vom Parkhotel Zug offerierten Apéro abgerundet, das ausreichend Gelegenheit zum Gedankenaustausch und Netzwerken bietet.
Anmeldeschluss für den diesjährigen JUP ist vorbei!
Stand 31.10.2022
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sind verbindlich. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
Der Zuger JungUnternehmer Preis wird fotografisch dokumentiert. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass alle Foto- und/oder Videoaufnahmen, die Ihre Person an dieser Veranstaltung zeigen, vom Technologie Forum Zug intern und extern für die Öffentlichkeitsarbeit (Drucksachen sowie Online-Inhalte) verwendet und veröffentlicht werden können und auch an Dritte, wie z.B. Partner-Organisationen, allgemeine Medien und Pressestellen weitergegeben werden dürfen. Diese Lizenz ist unbefristet und universell und beinhaltet das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Aufführung ohne jegliche Vergütung.
Grundsätzlich bleibt Ihr Recht auf Rückzug der Einwilligung bestehen. Dieser ist schriftlich beim Veranstalter einzureichen. Soweit identifizierbar, rückverfolgbar, zurückziehbar, zugänglich und möglich werden die Veröffentlichungen rückgängig gemacht.
Die uns freiwillig mit Ihrer Event-Anmeldung zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden zur Auftragsverarbeitung und für weitere tfz Events verwendet und nicht ausserhalb des tfz weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht.
Mit Eingabe und Übersendung Ihrer persönlichen Daten erklären Sie sich ausdrücklich mit dieser Bearbeitung und Speicherung einverstanden.
Programmänderungen vorbehalten.
Dreiklang-Zentrum, Gemeindesaal Steinhausen
Teilnahme Jungunternehmen
Eine Bewerbung für den diesjährigen ZugerJUP vom 4. April 2023 ist nicht mehr möglich.
Jedoch kannst Du Dich nach den Sommerferien für den ZugerJUP 2024 bewerben. Dann werden wieder ausgesuchte Zuger Jungunternehmen die Gelegenheit haben, mit ihrer Geschäftsidee das Publikum zu überraschen, zu begeistern und für sich zu gewinnen. Qualifiziertes Feedback können Unternehmerinnen und Unternehmer auch von einer Expertenrunde erwarten. Neben den Preisen von CHF 5‘000, CHF 2‘000, CHF 1‘000 verspricht der Auftritt mediale Aufmerksamkeit und die Möglichkeit, auch nach dem Auftritt, das Unternehmen beim anschliessenden Networking-Apéro interessierten Zuschauern vertieft vorzustellen.
Zuger Jungunternehmen aller Branchen sind eingeladen zu bewerben.
Bewerbungsschluss für JungUnternehmen vorbei.
1. Veranstalter
Veranstalter des Wettbewerbs Zuger JungUnternehmer Preis 2024 ist der Verein Technologie Forum Zug.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme
Jungunternehmen, die ein neues Produkt, Verfahren oder eine neue Dienstleistung entwickelt und erfolgreich umgesetzt haben, können sich für den Zuger JungUnternehmer Preis 2024 (im Folgenden auch Wettbewerb genannt) bewerben. Bewerbungsberechtigt sind Unternehmen, die nach dem 01.01.2020 (für JUP 2024) gegründet wurden und eine aktive Geschäftstätigkeit ausweisen können. Der Hauptsitz des Unternehmens muss im Kanton Zug sein und das Unternehmen muss im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen sein. Firmen, die durch die Übernahme eines Aktienmantels nach dem Stichdatum mit neuem Unternehmenszweck im Handelsregister eingetragen sind, werden ebenso berücksichtigt. Nicht zugelassen sind Firmen, die bereits einmal als Bewerber für den Zuger JungUnternehmer Preis aufgetreten sind. Der Bewerbungsschluss wird auf der Veranstaltungswebseite genannt. Das sich bewerbende Unternehmen garantiert, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung für den Wettbewerb keine offenen Betreibungen auf das sich bewerbende Unternehmen im Betreibungsregister registriert sind. Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Veranstalter auf Anforderung einen aktuellen Auszug aus dem Betreibungsregister vorzulegen. Der Veranstalter ist berechtigt, Unternehmen vom Wettbewerb auszuschliessen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung eine offene Betreibung auf sich registriert haben. Das sich bewerbende Unternehmen verpflichtet sich, im Falle der Auswahl für einen Auftritt bei der Durchführung des Wettbewerbs durch mindestens eine im Zuger Handelsregister für das bewerbende Unternehmen eingetragene Person vertreten zu sein und für Pressegespräche zur Verfügung zu stehen. Ebenso muss die Präsentation am Anlass durch eine im Handelsregister für das bewerbende Unternehmen eingetragene Person erfolgen. Das sich bewerbende Unternehmen erklärt sich dazu bereit, im Falle einer Auszeichnung als Erst-, Zweit- oder Drittplatzierte innerhalb von 13 Monaten für ein- bis zwei Veranstaltungen innerhalb des Kantons Zug zur Verfügung zu stehen. Die Zustimmung zu den genannten Teilnahmebedingungen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Zuger JungUnternehmer Preis 2024.
3. Ermittlung des Gewinners und Gewinn
Der Zuger JungUnternehmer Preis 2024 ist ein Publikumspreis. Die anwesenden Zuschauer und die Experten stimmen über den oder die Gewinner des Wettbewerbs ab. Bei identischer Anzahl von Stimmen entscheidet das Votum der Expertenrunde, bei Stimmgleichstand in der Expertenrunde entscheidet das Los. Sollte der Anlass wegen behördlicher Anordnungen oder auf Wunsch des Veranstalters hybrid oder online durchgeführt werden, erfolgt die Abstimmung online. Die Abstimmung erfolgt via Smartphone des Zuschauers. Die Organisatorin behält sich vor, einen Schlüssel für die Stimmzählung der Zuschauer und Experten festzulegen, wie auch die Abstimmungsart anzupassen.
4. Nutzungsrechte
Das sich bewerbende Unternehmen räumt dem Veranstalter, den Sponsoren der Veranstaltung sowie den anwesenden Medien ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Recht ein, die präsentierte Unternehmensidee, die Unternehmenspräsentation und das anlässlich des Wettbewerbs entstandene Foto- und/oder Videomaterial des Unternehmens und seiner Vertreter für redaktionelle Zwecke, Marketingzwecke oder öffentlichkeitswirksame Massnahmen wie Berichterstattungen in Publikationen und/oder Internet zu nutzen. Die Einräumung der Rechte erfolgt vergütungsfrei.
5. Auskunft über die wirtschaftliche Lage
Das sich bewerbende Unternehmen versichert, dass die gemachten Angaben zur wirtschaftlichen Situation der Wahrheit entsprechen. Das sich bewerbende Unternehmen versichert, dass es sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage (z.B. Insolvenz, Illiquidität) befindet. Das sich bewerbende Unternehmen verpflichtet sich, den Veranstalter des Wettbewerbs über eine drohende existenzgefährdende wirtschaftliche Lage, die nach Einreichung dieser Unterlagen eintrifft, unverzüglich zu unterrichten.
6. Sonstige Bestimmungen
Der Veranstalter trifft eine Vorauswahl unter den Bewerbungen und informiert die sich bewerbenden Unternehmen entsprechend. Die Vorauswahl durch den Veranstalter umfasst nicht nur die teilnehmenden Jungunternehmen, sondern auch Ersatzbewerber/innen, die mit der Nominierung als Ersatzbewerber/in automatisch für einen Auftritt (gemäss Ziffer 2) verpflichtet sind, falls ein teilnehmendes Jungunternehmen ausfällt (z.B. aufgrund Disqualifizierung oder Liquidation). Im Rahmen der Vorauswahl muss dem Veranstalter zwingend ein aktueller Betreibungsauszug bis zum festgesetzten Datum zu zustellen. Im Falle der Nichteinreichung kann der Bewerber disqualifiziert werden. Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzusagen, zu beenden oder die Preishöhe zu ändern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder zum Teil unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7. Handlungsbefugnis
Die die Bewerbung einreichende Person ist für das sich bewerbende Unternehmen uneingeschränkt zeichnungsberechtigt und darf das Unternehmen nach aussen uneingeschränkt vertreten.
Steinhausen, 21.02.2022
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Zugriffsdaten
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Unsere Priorität ist es, unsere Website für Sie und uns so gut wie möglich zu sichern und zu schützen. Um dies zu gewährleisten, verwenden wir Google reCAPTCHA von Google Inc. In Europa ist Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street Dublin 4, Irland) für alle Google-Dienste zuständig. Mit ReCAPTCHA können wir feststellen, ob Sie ein echter Mensch sind und nicht ein Roboter oder ein anderes Spam-Programm. Unter Spam verstehen wir alle unerwünschten Informationen, die uns elektronisch zugesandt werden. Bei herkömmlichen CAPTCHAS musste man in der Regel Text- oder Bildrätsel lösen, um sie zu überprüfen. Mit dem reCAPTCHA von Google müssen wir Sie normalerweise nicht mit solchen Rätseln belästigen. Mit der neuen Version von Invisible reCAPTCHA müssen Sie nicht einmal mehr ein Kästchen ankreuzen. Wie das genau funktioniert und vor allem, welche Daten dafür verwendet werden, erfahren Sie in dieser Datenschutzerklärung.
reCAPTCHA sammelt persönliche Informationen von Nutzern, um festzustellen, ob die Aktivitäten auf unserer Website tatsächlich von Menschen stammen. Die IP-Adresse und andere von Google für den reCAPTCHA-Dienst benötigte Informationen können daher an Google übermittelt werden. Die IP-Adressen werden in den meisten Fällen in den EU-Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt, bevor die Informationen an einen Server in den Vereinigten Staaten übermittelt werden. Die IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google in Verbindung gebracht, es sei denn, Sie sind bei Ihrem Google-Konto eingeloggt, wenn Sie reCAPTCHA verwenden. Zunächst prüft der reCAPTCHA-Algorithmus, ob Ihr Browser bereits Google-Cookies von anderen Google-Diensten (YouTube, Gmail usw.) enthält. Dann legt reCAPTCHA ein zusätzliches Cookie in Ihrem Browser ab und sammelt einen Schnappschuss Ihres Browserfensters.
Bewerbung als JungUnternehmen
Ihre Bewerbung zum Zuger JungUnternehmer Preis wird über die Webseite SSL verschlüsselt übermittelt. Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung benötigen wir folgende personenbezogenen Angaben:
Daten des Bewerbers, bestehend aus:
Vorname, Nachname
Funktion
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Angaben zum Unternehmen / zur Organisation, bestehend aus:
Name der Unternehmung / Organisation
Strasse / Nr.
Postfach / Nr.
PLZ / Ort
Kurzbeschreibung des Unternehmens
Kurzbeschreibung USP
Diese Daten werden so lange bearbeitet, bis das Auswahlverfahren abgeschlossen ist. Im Falle, dass Sie zu den ausgewählten Jungunternehmen gehören, werden diese Daten beim tfz intern gespeichert, verarbeitet und nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Im Falle der Ablehnung Ihrer Bewerbung werden diese Daten nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Online-Dienste und E-Mail
Die Website zugerJUP.ch beinhaltet verschiedene Online-Dienste (Kontaktformulare, Anmeldung an Veranstaltung), mit welchen Sie uns persönliche Daten freiwillig mitteilen können. Das Gleiche gilt, wenn alternativ zum Eingabeformular persönliche Daten an die auf der Website dafür bereitgestellte E-Mail-Adresse übermittelt werden.
Zur Bereitstellung der von Ihnen gewünschten Online-Dienste benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung zu den Arten von Daten, die wir verarbeiten:
Bestandsdaten (z. B. Namen, Adressen)
Kontaktdaten (z. B. E-Mail, Telefonnummern)£
Inhaltsdaten (z. B. Texteingaben)
Nutzungsdaten (z. B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten)
Meta- / Kommunikationsdaten (z. B. Geräte-Informationen, IP-Adressen)
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Stand der Erklärung: Oktober 2022
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