Informationen für die Bewerber
Teilnahme Jungunternehmen
Am 08. April 2025 werden wieder ausgesuchte Zuger Jungunternehmen die Gelegenheit haben, mit ihrer Geschäftsidee das Publikum zu überraschen, zu begeistern und für sich zu gewinnen. Qualifiziertes Feedback können Unternehmerinnen und Unternehmer auch von einer Expertenrunde erwarten. Neben den Preisen von CHF 5‘000, CHF 2‘000, CHF 1‘000 (Änderungen vorbehalten) verspricht der Auftritt mediale Aufmerksamkeit und die Möglichkeit, auch nach dem Auftritt, das Unternehmen beim anschliessenden Networking-Apéro interessierten Zuschauern vertieft vorzustellen.
Zuger Jungunternehmen aller Branchen sind eingeladen, sich ab sofort für den Zuger JungUnternehmer Preis 2025 zu bewerben:
Anmeldeschluss 16.02.2025!
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:
- Domizil im Kanton Zug, mit Handelsregistereintrag
- Gründung des Unternehmens nach dem 01.01.2021
- Ausgewiesene aktive Geschäftstätigkeit
- Nicht zugelassen sind Firmen, die bereits einmal als Bewerber für den Zuger JungUnternehmerpreis aufgetreten sind.
Dreiklang-Zentrum, Gemeindesaal Steinhausen
Nach einer Vorprüfung durch die Veranstalter haben die auserwählten Jungunternehmer drei Minuten Zeit, ihre Geschäftsidee dem Publikum und einer Expertenrunde zu präsentieren. Im Anschluss an jede Präsentation stellen namhafte Experten den JungunternehmerInnen ergänzende Fragen. Nach den Unternehmenspräsentationen und den Experten-Befragungen wählt das Publikum die Sieger.
1. Platz: CHF 5'000.–
2. Platz: CHF 2'000.–
3. Platz: CHF 1'000.–
1 x Förderpreis
(Änderungen vorbehalten)
Bewerbung für die Teilnahme am Zuger JungUnternehmerpreis
Dienstag, 08. April 2025 im Gemeindesaal Dreiklang in Steinhausen.
Bitte lese die gültigen Teilnahmebedingungen. Die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Zuger JungUnternehmerpreis 2025.
Anmeldeschluss ist der 16. Februar 2025
Deine Angaben werden absolut vertraulich behandelt!
Teilnahmebedingungen zum Wettbewerb
Zuger JungUnternehmerpreis 2025
1. Veranstalter
Veranstalter des Wettbewerbs Zuger JungUnternehmerpreis 2025 ist der Verein Technologie Forum Zug.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme
Jungunternehmen, die ein neues Produkt, Verfahren oder eine neue Dienstleistung entwickelt und erfolgreich umgesetzt haben, können sich für den Zuger JungUnternehmepreis 2025 (im Folgenden auch Wettbewerb genannt) bewerben. Bewerbungsberechtigt sind Unternehmen, die nach dem 01.01.2021 (für JUP 2025) gegründet wurden und eine aktive Geschäftstätigkeit ausweisen können. Der Hauptsitz des Unternehmens muss im Kanton Zug sein und das Unternehmen muss im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen sein. Firmen, die durch die Übernahme eines Aktienmantels nach dem Stichdatum mit neuem Unternehmenszweck im Handelsregister eingetragen sind, werden ebenso berücksichtigt. Nicht zugelassen sind Firmen, die bereits einmal als Bewerber für den Zuger JungUnternehmerpreis aufgetreten sind. Der Bewerbungsschluss wird auf der Veranstaltungswebseite genannt. Das sich bewerbende Unternehmen garantiert, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung für den Wettbewerb keine offenen Betreibungen auf das sich bewerbende Unternehmen im Betreibungsregister registriert sind. Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Veranstalter auf Anforderung einen aktuellen Auszug aus dem Betreibungsregister vorzulegen. Der Veranstalter ist berechtigt, Unternehmen vom Wettbewerb auszuschliessen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung eine offene Betreibung auf sich registriert haben. Das sich bewerbende Unternehmen verpflichtet sich, im Falle der Auswahl für einen Auftritt bei der Durchführung des Wettbewerbs durch mindestens eine im Zuger Handelsregister für das bewerbende Unternehmen eingetragene Person vertreten zu sein und für Pressegespräche zur Verfügung zu stehen. Ebenso muss die Präsentation am Anlass durch eine im Handelsregister für das bewerbende Unternehmen eingetragene Person erfolgen. Das sich bewerbende Unternehmen erklärt sich dazu bereit, im Falle einer Auszeichnung als Erst-, Zweit- oder Drittplatzierte innerhalb von 13 Monaten für ein- bis zwei Veranstaltungen innerhalb des Kantons Zug zur Verfügung zu stehen. Die Zustimmung zu den genannten Teilnahmebedingungen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Zuger JungUnternehmerpreis 2025.
3. Ermittlung des Gewinners und Gewinn
Der Zuger JungUnternehmerpreis 2025 ist ein Publikumspreis. Die anwesenden Zuschauer und die Experten stimmen über den oder die Gewinner des Wettbewerbs ab. Bei identischer Anzahl von Stimmen entscheidet das Votum der Expertenrunde, bei Stimmgleichstand in der Expertenrunde entscheidet das Los. Sollte der Anlass wegen behördlicher Anordnungen oder auf Wunsch des Veranstalters hybrid oder online durchgeführt werden, erfolgt die Abstimmung online. Die Abstimmung erfolgt via Smartphone des Zuschauers. Die Organisatorin behält sich vor, einen Schlüssel für die Stimmzählung der Zuschauer und Experten festzulegen, wie auch die Abstimmungsart anzupassen.
4. Nutzungsrechte
Das sich bewerbende Unternehmen räumt dem Veranstalter, den Sponsoren der Veranstaltung sowie den anwesenden Medien ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Recht ein, die präsentierte Unternehmensidee, die Unternehmenspräsentation und das anlässlich des Wettbewerbs entstandene Foto- und/oder Videomaterial des Unternehmens und seiner Vertreter für redaktionelle Zwecke, Marketingzwecke oder öffentlichkeitswirksame Massnahmen wie Berichterstattungen in Publikationen und/oder Internet zu nutzen. Die Einräumung der Rechte erfolgt vergütungsfrei.
5. Auskunft über die wirtschaftliche Lage
Das sich bewerbende Unternehmen versichert, dass die gemachten Angaben zur wirtschaftlichen Situation der Wahrheit entsprechen. Das sich bewerbende Unternehmen versichert, dass es sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage (z.B. Insolvenz, Illiquidität) befindet. Das sich bewerbende Unternehmen verpflichtet sich, den Veranstalter des Wettbewerbs über eine drohende existenzgefährdende wirtschaftliche Lage, die nach Einreichung dieser Unterlagen eintrifft, unverzüglich zu unterrichten.
6. Sonstige Bestimmungen
Der Veranstalter trifft eine Vorauswahl unter den Bewerbungen und informiert die sich bewerbenden Unternehmen entsprechend. Die Vorauswahl durch den Veranstalter umfasst nicht nur die teilnehmenden Jungunternehmen, sondern auch Ersatzbewerber/innen, die mit der Nominierung als Ersatzbewerber/in automatisch für einen Auftritt (gemäss Ziffer 2) verpflichtet sind, falls ein teilnehmendes Jungunternehmen ausfällt (z.B. aufgrund Disqualifizierung oder Liquidation). Im Rahmen der Vorauswahl muss dem Veranstalter zwingend ein aktueller Betreibungsauszug bis zum festgesetzten Datum zu zustellen. Im Falle der Nichteinreichung kann der Bewerber disqualifiziert werden. Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzusagen, zu beenden oder die Preishöhe zu ändern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder zum Teil unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7. Handlungsbefugnis
Die die Bewerbung einreichende Person ist für das sich bewerbende Unternehmen uneingeschränkt zeichnungsberechtigt und darf das Unternehmen nach aussen uneingeschränkt vertreten.
Steinhausen, 24.09.2024
Am Dienstag, 8. April 2025 präsentieren wieder auserwählten Zuger Jungunternehmen während maximal fünf Minuten ihr Unternehmen dem Publikum und einer Expertenrunde. Mehr Zeit bleibt den Jungunternehmern nicht, um die Zuschauer für das eigene Unternehmen zu begeistern und sich das Votum des Publikums zu sichern. Zudem ist eine Expertenrunde vertreten, die den Jungunternehmen auf den Zahn fühlt. Der seit 2005 jährlich verliehene Zuger Jungunternehmerpreis ist ein reiner Publikumspreis.
Der abwechslungsreiche Abend wird mit einem Apéro abgerundet, das ausreichend Gelegenheit zum Gedankenaustausch und Netzwerken bietet.
Teilnahmebedingungen als Zuschauer am Zuger JungUnternehmer Preis
Stand 15.10.2024
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sind verbindlich. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Zur Gewährleistung des Qualitätsstandards gelten für die tfz Anlässe teilweise minimale / maximale Teilnahmezahlen. Die Anlässe sind oft mit Kosten für das tfz verbunden, die mit der Teilnahmezahlen variieren. Aus vorgängig genannten Gründen bitten wir um eine Abmeldung sobald Dir bekannt wird, dass Du an einem Anlass, für welchen Du Dich angemeldet hast, nicht teilnehmen kannst.
Bitte beachte, dass der Zuger JungUnternehmerpreis fotografisch dokumentiert wird. Mit Deiner Anmeldung erklärst Du Dein Einverständnis, dass alle Foto- und/oder Videoaufnahmen, die Deine Person an dieser Veranstaltung zeigen, vom Technologie Forum Zug intern und extern für die Öffentlichkeitsarbeit (Drucksachen sowie Online-Inhalte) verwendet und veröffentlicht werden können und auch an Dritte, wie z.B. Partner-Organisationen, allgemeine Medien und Pressestellen weitergegeben werden dürfen. Diese Lizenz ist unbefristet und universell und beinhaltet das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Aufführung ohne jegliche Vergütung.
Grundsätzlich bleibt Dein Recht auf Rückzug der Einwilligung bestehen. Dieser ist schriftlich bei uns einzureichen. Soweit identifizierbar, rückverfolgbar, zurückziehbar, zugänglich und möglich werden die Veröffentlichungen rückgängig gemacht.
Für den ZugerJUP akkreditiert das tfz eine/n professionelle/n Fotografen/in für die Foto/Videoaufnahmen an der Veranstaltung. Falls Teilnehmende Personen / Unternehmen ebenfalls eine Akkreditierung für Foto/Videoaufnahmen wünschen, kann das tfz als Veranstalterin angefragt werden. Grundsätzlich wird das tfz diesen zusätzlichen Anfragen die Möglichkeit von Foto/Videoaufnahmen einräumen, jedoch mit der Vorgabe, dass andere Teilnehmende des Events nicht erkennbar sind. Das tfz als Veranstalterin übernimmt keine Verantwortung, falls Teilnehmende des Events ungefragt Bild- oder Videoaufnahmen von anderen Teilnehmenden anfertigen und diese dann veröffentlichen oder verbreiten – dies liegt in der Verantwortung der Person, die die Aufnahmen anfertigt. Von tfz engagierte und somit akkreditierte Medien sind von o.g. Angaben ausgenommen.
Die uns freiwillig mit Deiner Event-Anmeldung zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden zur Auftragsverarbeitung und für weitere tfz Events verwendet und nicht ausserhalb des tfz weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht.
Mit Eingabe und Übersendung Deiner persönlichen Daten erklärst Du Dich ausdrücklich mit dieser Bearbeitung und Speicherung einverstanden.
Anmeldeschluss ist der 1. April 2025.
- Ab 17:00 Uhr Registrierung
- 17:30 Uhr – 18:30 Uhr Präsentation der Jungunternehmen und Expertenfragen
- 18:30 Uhr – ca. 19:00 Uhr Abstimmung und Preisvergabe
- Ab 19:00 Apéro und Netzwerken mit Jungunternehmen, Zuschauern und Experten
Dreiklang-Zentrum, Gemeindesaal Steinhausen